Geräusche im Freien

 

Geräusche im Freien – Für jede Lärmquelle die passende Lösung

Geräusche im Freien können grob in drei Geräuscharten unterteilt werden: Verkehrsgeräusche, Industrie und Gewerbe sowie Sport- und Freizeitanlagen. Für alle drei Geräuscharten gibt es eigene Schallquellenberechnungsverfahren, Schallausbreitungsberechnungs- und Beurteilungsverfahren.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren: Unabhängig von den Geräuschquellen erarbeiten wir für Sie Gutachten und schalltechnische Beurteilungen für Flächennutzungs- und Bebauungspläne (F- und B-Pläne), einschließlich der Formulierungen für die Textteile.

Mit unseren präzisen und geeichten Messgeräten sind wir in der Lage, die unterschiedlichsten Schallpegelmessungen und Frequenzanalysen für Sie zu übernehmen.

Zusätzlich verfügen wir über die Möglichkeit an mehreren Standorten gleichzeitig Dauerschallpegelmessungen durchzuführen. Dies wird zum Beispiel als Bauüberwachungsmaßnahme bei geräuschintensiven Bauarbeiten in dichtbesiedelten Wohngebieten gefordert.

1. Verkehrsgeräusche

1. Verkehrsgeräusche

Zu den Verkehrsgeräuschen gehören die Geräusche des Straßen- und Schienenverkehrs sowie der Flugverkehr. Es gibt ferner wesentliche Unterschiede, ob ein Gebäude an einem Verkehrsweg errichtetet wird, oder ob ein Verkehrsweg neu erstellt oder wesentlich verändert wird:

Gebäudeneubau: Wird ein Gebäude an einer Straße errichtet, ist so im Rahmen der Baugenehmigung ein Schallschutznachweis für die Außenbauteile erforderlich. Alle hierfür notwendigen Berechnungen zur Einhaltung von Schalldämm-Maßen führen wir bei uns mit der Software IMMI durch. Hierfür berücksichtigen wir alle hier eintretenden Normreglungen.

Ferner unterstützen wir Sie gerne bei der Formulierung einer schalltechnisch präzisen Ausschreibung.

Verkehrswegeneubau oder wesentliche Änderungen: Wird ein Verkehrsweg neu gebaut oder wesentlich verändert, erfolgt eine Beurteilung der Geräusche nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990. Werden die Immissionsgrenzwerte überschritten und aktive, schallpegelmindernde Maßnahmen am Verkehrsweg nicht möglich, planen wir für Sie passive Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel schalldämmende Fenster.

Auch bei großen Bau- oder Ausbaumaßnahmen erarbeiten wir für Sie Gutachten und schalltechnische Unterlagen für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren.

2. Industrie und Gewerbe

2. Industrie und Gewerbe

Zu- und Abluftöffnungen, Schallabstrahlungen der Gebäudehülle (Dächer, Wände, Fenster und Türen), betriebsbedingte Geräusche, geräuscherzeugende Anlagen oder Anlagenteile im Freien, Be- und Entladevorgänge – die möglichen Geräuschquellen in Industrie- und Gewerbebetrieben sind nahezu unbegrenzt.

Die meisten Geräusche werden nach TA-Lärm (der sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) berechnet und beurteilt. Die hiernach durchzuführende Messung, Berechnung und Beurteilung von Geräuschen in der Wohnnachbarschaft von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen ist komplex und erfordert vom Bearbeiter umfangreiches Wissen.

Ihr Vorteil bei ILEB: Für Ihre Rechtssicherheit in Genehmigungsverfahren sind unsere Gutachten, Schallmessungen und Schallimmissionsprognosen fundiert und fachlich korrekt. Zusätzlich beachten wir die strikte Anwendung relevanter Normen und Richtlinien wie die Emissionsermittlung, Schallausbreitung sowie die Beurteilung am jeweiligen Einwirkungsort.

3. Sport- und Freizeitanlagen

3. Sport- und Freizeitanlagen

Geräusche aus Sport- und Freizeitanlagen werden nach der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (18. BImSchV) berechnet und beurteilt, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach §4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nicht bedürfen.

Hierzu zählen Sport-, Fußball- und Tennisplätze, Skateboard-Anlagen, Freibäder- und Spaßanlagen, Schießstände, Motorsportanlagen, Bolzplätze sowie vorhandene Gartenlokale und andere Freisitzflächen sowie der anlagenbezogene Verkehr von Parkplätzen und Fahrstrecken.

Ihr Vorteil bei ILEB: Für Ihre Rechtssicherheit in Genehmigungsverfahren oder zur Überprüfung von Anwohnerbeschwerden sind unsere Gutachten und Schallimmissionsprognosen fachlich fundiert und korrekt. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Sicherstellung der Einhaltung von Immissionsrichtwerten. Für die Berücksichtigung aller aufgeführten Faktoren ist heutzutage die Nutzung einer leistungsfähigen Schallausbreitungsberechnungssoftware praktisch unumgänglich. Wir haben diese Software und, was viel wichtiger ist, wir können auch damit umgehen.

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